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Aktuelle Fragen

Die Neuapostolische Kirche bezieht zu verschiedenen gesellschaftlichen Fragen Stellung; sie sieht es als ihre Aufgabe, den Mitgliedern auch zu Zeitfragen Hinweise aus Sicht der Kirche zu geben.

Nachstehend lesen Sie in komprimierter Form ("Kurzaussage") Statements zu verschiedenen Themen; die ausführlichen offiziellen Stellungnahmen finden Sie auf der Website der Neuapostolischen Kirche International

 

 

Bluttransfusionen, Organtransplantationen und Organspenden

Gegen Bluttransfusionen, Organtransplantationen und Organspenden hat die Neuapostolische Kirche keine Bedenken; sie distanziert sich jedoch von Missbrauch.

 

Hirntod / Organspende

Unter "Hirntod" versteht die medizinische Forschung den vollständigen und unumkehrbaren Funktionsausfall des Gehirns einschließlich des Hirnstamms. Aus medizinischer Sicht wird der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt, auch wenn der Kreislauf künstlich aufrechterhalten wird.

Bei geplanter Organspende ist aus rechtlicher Sicht der Tod dann eingetreten, wenn zwei voneinander unabhängige Fachärzte den unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktion festgestellt haben.

Dieser Beurteilung schließt sich die Neuapostolische Kirche an. Sie erhebt daher weder Einwände gegen eine Organentnahme zu Transplantationszwecken noch gegen eine Obduktion zu Diagnose- und Forschungszwecken. Werden bei hirntoten, beatmeten Patienten Organe zur Transplantation entnommen, handelt es sich aus Sicht der Kirche nicht um eine Tötung. Die Organentnahme hat keine Auswirkung auf die Seele.

 

Die Ehe

Die Ehe von Mann und Frau (Einehe) ist eine von Gott gewollte Gemeinschaft. Ihr liegt ein freier Willensakt zugrunde, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen.

Die Neuapostolische Kirche hat stets die Bedeutung des kirchlichen Ehesegens betont und geraten, ihn in unmittelbarem Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Trauung zu empfangen. Sie unterstützt die gesellschaftlichen Bemühungen zum besonderen Schutz von Ehe und Familie. Gottes Segen ist ein wichtiges und wertvolles Grundelement für die Ehe und Familie.

Die Broschüre „Gedanken zur Partnerschaft und Ehe“ – erarbeitet von der Projektgruppe „Gegenwartsfragen“ (die von Apostel Werner Kühnle/Gebietskirche Süddeutschland geleitet wurde) und in erster Auflage 2005 herausgegeben von der Neuapostolischen Kirche International – wird in der Gebietskirche Süddeutschland jungen Christen anlässlich der Volljährigkeit überreicht; außerdem erhalten sie Paare bei der Eheschließung. Darin finden sich Gedanken zur Partnerwahl, zur Zeit vor der Ehe sowie zur Partnerschaft in der Ehe. Auch zu interkulturellen und interreligiösen Ehen (denen die Neuapostolische Kirche nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber steht) enthält die Broschüre Hinweise.

 

Nicht-eheliche heterosexuelle Lebensgemeinschaften

Die Neuapostolische Kirche bekennt sich zur kirchlich gesegneten Eheschließung. Sie erteilt nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften keinen Segen.

Familienplanung

Die Neuapostolische Kirche sagt "Ja" zum Leben.

Familienplanung ist Angelegenheit der Ehepartner.

Allerdings geht die Kirche davon aus, dass bereits die befruchtete Eizelle individuelles Leben ist, das grundsätzlich ein Recht auf Schutz genießt. Daher lehnt sie Methoden und Mittel ab, durch die befruchtete Eizellen abgetötet werden.

 

Künstliche Befruchtung

Gegen eine künstliche Befruchtung bestehen bei einer intakten Ehe keine Bedenken seitens der Kirche. Allerdings lehnt sie eine künstliche Befruchtung ab, bei der

  • befruchtete Eizellen abgetötet oder konserviert werden,
  • der Spendersame nicht vom Ehemann stammt,
  • Leihmutterschaft vorliegt,
  • die Eizelle nicht von der Ehefrau stammt.

 

Schwangerschaftsabbruch

Da sich die Neuapostolische Kirche als Fürsprecherin des Lebens versteht, lehnt sie Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich ab. Allerdings muss jeder Fall individuell und ernsthaft betrachtet werden. Auf der Suche nach der jeweils richtigen Entscheidung für den einzelnen Fall kann das Gespräch mit Ärzten und Seelsorgern helfen. Die medizinische Erkenntnis ist dabei jedoch nur ein Aspekt, der die Betroffenen neben den religiösen und ethischen Fragestellungen beschäftigen muss.

Die Kirche wird die eigenverantwortliche Entscheidung der Mutter bzw. des Paares für einen Schwangerschaftsabbruch respektieren und die Betreffenden unvoreingenommen betreuen (die seelsorgerische Beratung und Betreuung unterliegt der Schweigepflicht).

 

Sexualverhalten

Unter Berücksichtigung der weltweit unterschiedlichen Kulturräume, in denen die Kirche tätig ist, nimmt die Kirchenleitung auch zu bestimmten Fragen des Sexualverhaltens innerhalb und außerhalb der Ehe Stellung. Dabei unterstützt die Kirche alle gesellschaftlichen Bemühungen zum besonderen Schutz von Ehe und Familie.

Mit den nachstehenden Hinweisen will sie ihren Mitgliedern behilflich sein, auch in Fragen des Sexualverhaltens eigenverantwortlich zu entscheiden und zu handeln. Dabei ist zu bedenken: Dort, wo die Heilige Schrift eine klare Aussage macht, verstehen wir neuapostolischen Christen sie für uns als bindend, insbesondere wenn die Autorität Jesu dahinter steht. Findet sich jedoch keine eindeutige Aussage zu einem Themenkomplex, sieht es die Kirchenleitung als ihre Aufgabe, den Mitgliedern zu raten. So erklärt sich, wenn gesagt wird: "Die Kirche heißt dies und jenes nicht gut".

Vorauszuschicken ist, dass nach Auffassung der Kirche seelische Geborgenheit und erfüllende Sexualität am besten in der Ehe erlebt werden.

 

Ehebruch

Unmissverständlich ist Ehebruch in der Bibel als Sünde bezeichnet.

 

Homosexualität

Praktizierte Homosexualität heißt die Kirche aufgrund der biblischen Grundlagen und der christlichen Tradition nicht gut. Ob und in welchem Umfang jemand, der in seiner homosexuellen Veranlagung absolut festgelegt ist, durch das Praktizieren seiner Homosexualität Schuld gegenüber Gott auf sich lädt, liegt allein im Ermessen Gottes.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sexuelle Veranlagung für die seelsorgerische Betreuung der Glaubensgeschwister keine Bedeutung hat. Homosexuelle Männer und Frauen werden nicht ausgegrenzt oder gar verurteilt! Wird eine besondere seelsorgerische Betreuung gewünscht, geschieht sie stets in persönlichen Gesprächen mit einem Seelsorger des Vertrauens und selbstverständlich unter Beachtung der Schweigepflicht.

So suchen die neuapostolischen Amtsträger, auf jede einzelne Situation individuell einzugehen mit dem Ziel, dem Ratsuchenden in der Gemeinschaft Geborgenheit zu vermitteln.

Glaubensgeschwister, die Homosexualität praktizieren bzw. in einer homosexuellen Partnerschaft leben, können keine Amts- und Lehrtätigkeit in der Kirche ausüben.

Nicht-eheliche heterosexuelle Lebensgemeinschaft (als "Konkubinat" bezeichnet)

Das eheähnliche, intime Zusammenleben an einem gemeinsamen Domizil ohne Eheschließung und ohne kirchlichen Segen heißt die Kirche nicht gut. Sie rät zur Ehe und weist auf die Wichtigkeit des Trausegens hin. Eine "Ehe auf Probe" wird abgelehnt.

 

Vorehelichen Geschlechtsverkehr …

heißt die Kirche nicht gut, insbesondere dann, wenn er mit häufig wechselnden Partnern, Unreifen oder zum Ausprobieren sexueller Übereinstimmung erfolgt.

Besteht die feste Absicht, in absehbarer Zeit die Ehe einzugehen, und werden die biblischen Grundsätze - nämlich ernsthafter Bindungswille, anhaltende Treue, echte Liebe und gegenseitiger Beistand - eingehalten, wird vorehelicher Geschlechtsverkehr nicht als Sünde betrachtet. Jedoch rät die Kirche auch in diesem Fall zum Verzicht, da Geschlechtsverkehr der Ehe vorbehalten sein soll.

 

Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe lehnt die Kirche ab. Liegt jemand im Sterben, sollte nach Ansicht der Kirche die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen in Absprache zwischen Ärzten und Patient sowie Angehörigen getroffen werden.

 

Evolutionstheorie

„Gott gegen Darwin. Glaubenskrieg um die Evolutionstheorie“, titelte das Wochenmagazin „Der Spiegel“ in der letzten Dezemberwoche 2005. Auch die Lehrkräfte und Amtsträger der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland werden immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob denn nun die Evolutionstheorie oder die biblische Schöpfungsgeschichte „richtig“ sei. Dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Evolution und Schöpfungsglaube einander nicht ausschließen, sondern in eigener Weise jeweils einen Zugang zur Wirklichkeit eröffnen, geht aus der Verlautbarung der Kirche zur Evolutionstheorie hervor. Ein Artikel zum Thema, der in der Kirchenzeitschrift „Unsere Familie“ im Juli 2005 erschien, ist ebenfalls auf der Website der Neuapostolischen Kirche International zu lesen.

Wehrdienst - ja oder nein?

Eine entsprechende Frage beantwortete Stammapostel Richard Fehr am Jugendtag 1998 der Gebietskirche Süddeutschland in Stuttgart sinngemäß so:

Grundsätzlich gilt der 10. Glaubensartikel, d.h. solange die Gesetze der "Obrigkeit" mit unserem 10. Glaubensartikel vereinbar sind, erfüllen wir neuapostolischen Christen unsere Pflichten als Bürger.

Die Pflicht, "Dienst an der Waffe" zu tun, kann für den Einzelnen zu einer Konfliktsituation führen, die er jedoch eigenverantwortlich lösen muss. Deshalb besteht ja auch beispielsweise in Deutschland die Möglichkeit, zwischen Zivil- und Wehrdienst zu wählen; die Kirche überlässt dabei dem Einzelnen die Entscheidung.